Ruhendmeldung / Wiederaufnahme
RUHENDMELDUNG / WIEDERAUFNAHME
Ruhendmeldung: Das Gewerbe wird für einen bestimmten Zeitraum nicht ausgeübt.
Wiederaufnahme: Die Geschäftstätigkeit wird (wieder) aufgenommen.
Unter folgenden Voraussetzungen können die Meldungen NICHT online eingebracht werden:
- Verspätete Meldungen (ab 3 Wochen rückwirkend)
- Meldungen bei gelöschten Berechtigungen und
- Meldungen bei Gewerben, bei denen die Gewerbebehörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) bzw. die Geschäftsstelle Bilanzbuchhaltungsbehörde zuständig ist
Details dazu erhalten Sie unter folgendem Link: Ruhendmeldung bzw. Wiederaufnahme der Gewerbeausübung
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RUHENDMELDUNG / WIEDERAUFNAME - Kachel
RUHENDMELDUNG / WIEDERAUFNAME - Kacheltext
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- Akzeptieren und Abschicken
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Kachel "Neue Nachrichten"
- Antrag ist unter "Neue Nachrichten" hinterlegt
- Link zur Bestätigung Ihrer Ruhendmeldung / Wiederaufnahme wird beim Antrag hinterlegt
Kontakt
Wirtschaftskammer Oberösterreich
Telefon: +43 (0)5 90909-3136
E-Mail: nbwb@wkooe.at
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